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Schwangerschaftsabbruch
Quelle: Privat
Zur Abschaffung von §219a
Am 22.2. wird im Bundestag über den Paragraphen 219a, das Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch, diskutiert.
Christine Fuhrmannek am 22. Februar 2018
Letztes Jahr hatte das Gießener Amtsgericht die Frauenärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 € verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Arztpraxis die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches als Teil ihres Leistungskataloges aufgeführt hat. Das …