Tagungen

Die Vollversammlung

Nach § 5 (1) der SETh-Satzung ist das höchste Organ des SETh die Vollversammlung (VV). Sie tagt drei Mal im Jahr an verschiedenen Hochschulstandorten und beschließt über alle Belange des SETh. Jede Entsendebasis des SETh hat eine Stimme in der VV. Die Delegierten auf der VV sind die VertreterInnen der Basen, die ständig mit Außenvertretungsaufgaben betrauten Personen, der/die FinanzreferentIn und die Mitglieder des LG.

Die Vollversammlung ist ein ständiges Gremium, deren Mitglieder nie komplett wechseln, sondern stetig durch natürlich Fluktuationen wechseln. Daher muss sich die Vollversammlung nicht, wie etwa der Bundestag, regelmäßig neu konstituieren.

Siehe auch: Geschäftsordnung des SETh

 

Möglicher Ablauf einer Vollversammlung

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit, Vorstellung der Tagesordnung, Abstimmung über die Tagesordung
  • Protokoll
    • a) Bestimmung einer Protokollantin bzw. eines Protokollanten per Akklamation
    • b) Protokoll der letzten SETh VV (Änderungsanträge und Abstimmung)
  • Berichte
  • Anträge
  • Referate
  • Arbeitsgruppen
  • Beschlüsse
  • Verschiedenes
  • Bericht über die VV

Mehr zur Vollversammlung außerhalb des Plenarsaals gibt es hier.