Referat für Finanzen und Statistik
Die ReferentinIm Amt seit Oktober 2009.
KontaktE-Mail: finanzen [ÄTT] interseth [Punkt] de |
AllgemeinesDie finanziellen Belange des SETh regelt die Finanzordnung (FO). AmtszeitDie/Der Finanzrefernt/in wird von der Vollversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Der Haushaltsplan
In der Sitzung, in der ihre oder seine Amtszeit endet, muss er sie/er der Vollversammlung einen Entwurf für einen Haushaltsplan vorlegen, der mindestens ausgeglichen sein muss oder im Idealfall Überschüsse aufweist, die in die Rücklagen fließen können, um gegebenenfalls finanzielle Engpässe auszugleichen. Die Finanzreferntin/der Finanzrefernt haftet nicht persönlich. Die Basen sind verpflichtet für eventuelle Verbindlichkeiten anteilig aufzukommen. RechnungsprüfungBei jeder Vollversammlung werden zwei Rechnungsprüfer/innen per Handzeichen gewählt, die im Rahmen einer kleinen Finanzprüfung den Kontostand überprüfen und mit der aktuellen Buchführung abgleichen und darüberhinaus die Einhaltung des Haushaltsplanes kontrollieren. |
ehemalige ReferentInnenBjörn Ehinger (Haushaltsjahr 2008/2009) David Ruthenberg (Haushaltsjahr 2007/2008) Steffanie Wussenk (Haushaltsjahr 2006/2007) |
