Landeskirchliche Auswahlverfahren und Eignungsprüfungen
In vielen Gliedkirchen existieren in vielfältiger Ausführung bestehende Verfahren zur Eignungsüberprüfung. Der Studierendenrat Evengelische Theologie (SETh) schaut mit brennender Sorge auf die gegenwärtige Praxis der Eignungsprüfungen und Assessmentcenter in den Gliedkirchen der EKD.
Der SETh begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Gliedkirchen, die Kompetenzen ihrer TheologInnen hinsichtlich des pfarramtlichen Dienstes mit dem jeweiligen Profil der Landeskirche in Übereinstimmung zu bringen. Jedoch sehen wir in der momentanen Umsetzung folgende Schwierigkeiten:
Gerade die selbst in den Gliedkirchen umstrittene Einführung von Assessmentcentern lehnen wir als unangemessen ab. Diese Art von Kompetenzbewertung wird von den Studierenden als intransparent, subjektiv und unwürdig empfunden. Zudem halten wir Methodik und den teilweise stark begrenzten Zeitraum für fragwürdig, um eine qualifizierte Aussage über eine theologische Biographie zu treffen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass der Zeitpunkt am Ende der Ausbildung höchst problematisch im Bezug auf eine eventuelle berufliche Neuorientierung ist.
Die Gliedkirchen haben sich im Rahmen der EKD darauf geeinigt, Erstes und Zweites Kirchliches Examen als verbindliches Kriterium für die Qualifikation zum Pfarramt einzusetzen. Wenn die Gliedkirchen der Meinung sind, dass diese Kriterien unzureichend sind, müssten die bestehenden Prüfungsordnungen dahingehend reformiert werden, anstatt scheinbar willkürlich ein im Alleingang entwickeltes „drittes Examen“ zu schaffen. Bei einer ausreichenden Studienbegleitung und Förderung halten wir das bisherige Verfahren von zwei Examina für durchaus geeignet, die KandidatInnen auf ihre Eignung hin zu überprüfen.
Die aufgrund mangelnder Stellen durchgeführten Auswahlverfahren können nicht als sogenannte „Eignungsprüfung“ deklariert werden. Hier wird vermeintlich die Eignung für die pfarramtliche Praxis überprüft, um mit den geeignetsten KandidatInnen die geringe Zahl an Stellen zu besetzen. Fraglich ist aber, ob die aufgrund der schlechten Stellensituation Abgewiesenen tatsächlich „ungeeignet“ sind.
An dieser Stelle ist besonders auf den in den nächsten Jahren steigenden Bedarf an theologischem Nachwuchs hinzuweisen und dass ein solches Verhalten das Vertrauen des Nachwuchses zur Kirche nachhaltig stört.
Den Erfordernissen unserer Kirche entsprechend, wünschen wir uns eine Eignungsförderung, die einhergeht mit einer qualifizierten, kontinuierlichen Begleitung.
Diese Begleitung sollte keine Beurteilung sein, sondern den Studierenden die Möglichkeit geben, ihre persönlichen, geistlichen und theologischen Fähigkeiten konstruktiv und in steter Reflexion weiter zu entwickeln. Dabei sehen wir die Gliedkirchen in der Pflicht, die Studierenden durch ein hochwertiges Angebot an Seminaren und Tagungen und den regelmäßigen Austausch zwischen Ausbildungsdezernat und Studierenden in beiderseitigem Vertrauen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und in ihrem geistlichen Leben zu unterstützen. Dies sollte auch im Interesse der Gliedkirchen liegen.
Wenn Eignungsprüfungen vorgesehen sind, fordern wir transparente und nachprüfbare Kriterien der Prüfungsinhalte, denn oftmals sind ihre Durchführung und Intention unklar. Im Falle des Nichtbestehens sollte es möglich sein, Widerspruch einzulegen und die Entscheidung von einer unabhängigen Kommission überprüfen zu lassen. Es handelt sich hierbei um schwerwiegende Entscheidungen, das Leben und die Berufung des Kandidaten betreffend.
Des Weiteren sollte Klarheit geschaffen werden, dass eine Nichteignung bei einer Gliedkirche nicht gleichzeitig eine Nichteignung für alle Gliedkirchen bedeuten kann.
Aufgrund der großen Verunsicherung unter den Studierenden, bitten wir die Ausbildungsreferenten sich eingehend mit der Thematik und unseren Vorschlägen zu befassen, um zeitnah zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen.
Göttingen, 13. Juni 2009
Studierendenrat Evangelische Theologie | Die Vollversammlung
