1517 – Reformation verleiht Flügel

Thomas Hobbes schreibt im Leviathan das Gewissen eines jeden Bürgers ist sein Gesetz, sieben Presbyter der Gemeinde Waldbröl im Kirchenkreis an der Agger haben gemäß dieses Gedankens gehandelt, auch wenn wir sie – mit den Berichten über ihr Handeln von evangelisch.de mit ihrer What would Luther do?-Berichterstattung im Hinterkopf – eher in der Tradition Martin Luthers sehen möchten, der 1521 auf dem Reichstag zu Worms die viel beachteten, sicherlich ins Reich der Legende driftenden, Worte ersann Hier steh' ich nun und kann nicht anders, Gott helfe mir! Amen

Aus der Überzeugung heraus, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln – aus der Freiheit ihres Gewissens, und damit sind wir bei Luthers Gedanken von der Freiheit eines Christenmenschen, heraus – entschieden sich die Presbyter im vergangenen Jahr, einer armenischen Familie, die abgeschoben werden sollte, Kirchenasyl zu geben.

Das Problem: In Deutschland kennen wir keine rechtsfreien Räume und die Frage des Kirchenasyls ist eine bislang unbeantwortete. Die Presbyter hätten wohl auch anders gekonnt, im August 2011 hat die Staatsanwaltschaft Bonn nun Anklage erhoben, zwei der sieben evangelischen Unholde – vielleicht zu Recht Protestanten genannt – haben widerrufen, der Bann ist von ihnen genommen, sie dürfen Vater Staats stille Treppe verlassen. Gegen die anderen läuft die Anklage und sie sagen trotzig mit Luther: Mit unserem Gewissen ist eine andere Entscheidung nicht zu vereinbaren gewesen. Das allein bereitet der Staatsanwaltschaft keine Sorgen, vielmehr die Tatsache, das die Presbyter ihr Handeln jederzeit zu wiederholen bereit zu sein scheinen, macht sie verdächtig. Wie Mutter Kirche 1521, äußert sich Vater Staat 2011 betont not amused – da könnte ja jeder kommen!

Die Frage des Gewissens ist, das muss entschieden vage formuliert werden, hinreichend unzureichend geklärt, denn als Gewissensentscheidung gilt jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung […], die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, […], so das Bundesverfassungsgericht.

Das Gewissen, als dem Menschen eigenes Gesetz, das ihn persönlich und nur ihn bindet in den ihm eigenen Kategorien von Gut und Böse? 
Die Staatsanwaltschaft in Bonn ist zu Recht skeptisch.

Die Presbyter in Waldbröl haben menschlich überzeugend und im Begreifen der öffentlichen Meinung recht gehandelt und doch haben sie den Rechtsstaat mit Füßen getreten. Aber braucht der Rechtsstaat nicht vielleicht auch hin und wieder einmal ein Tritt? Eine Familie, die nachweislich traumatherapeutischer Behandlung bedarf, ausweisen? Eine Frau mit ihren Kindern in ein Land zurückschicken, in dem sie wenig Aussicht auf eine Zukunft haben, sie in einer eher menschenfeindlichen als menschenfreundlichen Umgebung aussetzen? Die Öffentlichkeit steht hinter der Entscheidung der Presbyter: Menschlich wäre es ein Unding gewesen, kein Asyl zu gewähren!

Aber was bedeutet die Freiheit des Christenmenschen in weniger eindeutigen Fällen? Die Öffentlichkeit hat sich auch zu Fragen wie Folter als Verhörmethode positiv geäußert, wenn die Chance auf die Rettung eines Lebens besteht und verletzt damit massiv die Rechte, die auch ein Verbrecher genießt, aus dem schlichten Umstand heraus, das er ein Mensch vor Gott und in der Staatsgewalt ist. Was diktiert das Gewissen dem einen und was dem anderen Menschen? Auf evanglisch.de fragt man lakonisch nach dem Handeln in der Nachfolge Jesu. Aber würde Jesus Folter gut heißen? Heißt er uns nicht viel mehr jedem Menschen mit der gleichen Liebe zu begegnen?

Wie auch immer wir in diesen Fragen entscheiden wollen und zu welcher Überzeugung wir kommen, der 31.10. – der Reformationstag –  ist vielleicht jenseits von wenig geistlichem Kettengerassel einen Moment der Besinnung wert und einen Moment der Überlegung, was a) unser Gewissen bedeutet und b) inwiefern unsere Gesetze unser Gewissen spiegeln. Gut lutherisch ist der Protest und das kratzen an staatlichen Verfahrenheiten, das sich und die Gegebenheiten Hinterfragen und nicht zuletzt das fast trotzige/lutherische Einstehen für seine Überzeugungen.

Um 15:17 h wird es heute vielerorts Flashmobs mit Segensfliegern geben. Nehmt Euch doch diesen Moment, um darüber nachzudenken, was Euer Gewissen prägt, wie ihr handeln und wie ihr behandelt werden wollt. Mitten in der Christenheit stehen wir alle und können nur so, wie es unsere Überzeugung zulässt, nur bedenken sollten wir immer, dass syneidesis nicht nur Gewissen, sondern vor allem Mitwissen bedeutet und das bedeutet wiederum, das wir Teil haben an einem Größeren.

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"Moment mal!" ist der Titel für die neue Kolumne auf theologiestudierende.de Jede Woche schreibt ein/e andere/r Redakteur/in seine/ihre Sicht auf ein Thema rund um Bildung, Kirche und Gesellschaft. Du auch? Mail an das Redaktionsteam



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