Referat für Gleichstellungsfragen und Soziales

Die Referentin

für Gleichstellungsfragen und Soziales

Marina Heuer

Im Amt seit Oktober 2009.


Foto: privat

Kontakt

E-Mail: [ÄTT] interseth [Punkt] de

Marina Heuer eine Nachricht senden

Bereich Soziales

Die Worte „sozial“ und „Gleichstellung“, die im Namen des Sozial- und Gleichstellungsreferates enthalten sind, stellen die zentralen Orientierungspunkte für das Amt dar und beziehen sich auf alle Theologiestudenten und Theologiestudentinnen der EKiR.

Mit „sozial“ ist gemeint: Dem ÄRa ist es ein zentrales Anliegen, die Gemeinschaft der Theologiestudierenden der EKiR aufzubauen, zu fördern und zu erhalten.

Veranstaltungen
  • Oberstufentagung an der KiHo Wuppertal
  • Studienanfängertag im LKA
  • Examenstag im LKA
  • Frühjahrstagung der Theologiestudierenden
Weitere Aufgaben
  • Verwaltung des E-Mail Accounts, über welchen Anfragen und Anmeldungen zu den verschiedenen Veranstaltungen des LKA/ÄRa laufen
  • Verwaltung und Aktualisierung der Mentorinnenliste für Praktika und Vikariat
  • Verwaltung und Aktualisierung der Literaturliste Feministische Theologie

Bereich Gleichstellung

Jeder Student und jede Studentin ist gleichberechtigt, in der Gemeinschaft der Studierenden zu agieren, unabhängig von der jeweiligen ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung und der inneren Gesinnung, jedenfalls sofern es sich um politische und religiöse Einstellungen handelt, die sich im Rahmen des christlichen Glaubens bewegen.

Ist diese gleichberechtigte Interaktion eines Studenten oder einer Studentin oder einer ganzen Gruppe von Studierenden durch das Agieren anderer Studierender, einer Hochschule oder des LKA gefährdet oder gar aufgehoben, übernimmt das Sozial- und Gleichstellungsreferat auf Wunsch die Vertretung der benachteiligten Person oder Personengruppe. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des ÄRa müssen dann Maßnahmen entwickelt werden, die Studierendengerechtigkeit wiederherzustellen.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Referat kein geistliches Amt ist, sondern sich zum Großteil mit Studienformalia beschäftigt. Trotzdem muss im Ernstfall auch darüber diskutiert werden, inwiefern die Benachteiligung eines Studierenden vor allem aufgrund seiner oder ihrer inneren Einstellung und Gesinnung berechtigt oder nicht berechtigt ist. Dabei ist zu bedenken, dass die oberste Norm bezüglich dieser Entscheidung für die Theologiestudierendenschaft durch die Werte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gesetzt sind, insofern diese dem Evangelium Jesu Christi entsprechen, was zeit- und situationsabhängig, von Fall zu Fall, zu überprüfen ist. Dementsprechend sollte das Amt generell ein „offenes Auge“ für die Interaktionen der Kirche und Gesellschaft gegenüber ihren Mitgliedern haben.