Verwaltungskammer stoppt Bewerbungsverfahren der rheinischen Kirche

Zugang zum Pfarramt - Wie viele andere Kirchen hat die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) in den vergangenen Jahres begonnen den Zungang in das Pfarramt auf der zu regeln, um so dem sinkenden Kirchensteueraufkommen und den sinkenden Mitgliederzahlen in Zukunft gerecht zu werden. Das umstrittene Bewerbungsverfahrung auf Pfarrstellen im Rheinland wurde von der Verwaltungskammer der rheinischen Kirche für rechtswidrig erklärt.

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Die EKir hatte ein Verfahren etabliert, das junge Theologinnen und Theologen durchlaufen mussten, um in einen Pool aufgenommen zu werden, aus dem heraus sich ausschließlich auf freie Pfarrstellen beworben werden konnte.

Eine öffentliche Stellungnahme der Landeskirche liegt bisher nicht vor. In einem Brief aus dem Landeskirchenamt in Düsseldorf vom 22.12.09, der dem "Rheinischen Konvent", der Interessevertretung der rheinischen Vikarinnen und Vikare, vorliegt, ist zu lesen, dass es im Kirchengesetz der EKiR keinen Artikel gibt, der es Theologen mit Stellungsfähigkeit (also abgeschlossenem Probedienst) verbietet sich auf eine Pfarrstelle zu bewerben. Es ist nach der momentanen Gesetzeslange nicht erlaubt nur Theologen die Bewerbung zu erlauben, die das Landeskirchliche Eignungsprüfungsverfahren (Assessmentcenter) erfolgreich durchlaufen haben und so in dem MBA-Dienst übernommen wurden.

Diese Lücke in den Kirchengesetzen der EKiR wird voraussichtlich erst im Jahr 2011 geschlossen werden können, da die notwendigen Fristen vor der im Januar tagenden Landessynode bereits abgelaufen sein werden. Das hat zur Folge, dass im Jahr 2010 alle Theologen mit Anstellungsfähigkeit im Rheinland, sich auf freie Stellen bewerben können, entgegen aller Personaplanungen des Düsseldorfer Landeskirchenamtes.