Höhere Krankenkassenbeiträge auch für Studierende

Reform - Im Ringen um eine Gesundheitsreform hat sich die Koalition aus CDU/CSU und FDP nun als Kompromiss auf eine Anhebung der Kranlenkassenbeiträge geeinigt. Die 50 Millionen zahlenden Kassen-Versicherten müssen mehr zahlen, auch Studierende sollen ab kommenden Jahr mehr zahlen.

Nach der Absicht der Regierungskoalition soll der kasseneinheitlich allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung ab 01.01.11 von derzeit 14,9% auf 15,5% angehoben werden. Bei einem Bruttogehalt von 1000 Euro werden 82 statt 79 Euro im Monat fällig, bei 1500 sind es 123 statt 118,50 Euro, bei 2000 sind es 164 statt 158 Euro, ab 3750 Euro sind es 307,50 statt bislang 296,25 Euro.

Der Beitragssatz zur studentischen Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch geregelt und beträgt 70% des allgemeinen Beitragssatzes, dann 10,85%. Nachdem die Initiative zur Anhebung des BAföG-Bedarfssatzes von aktuell 512,00 € auf 597,00€ vom Bundesrat am vergangenen Freitag gestoppt wurde, wird der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung ab 01.01.11 bei allen Kassen voraussichtlich 55,55 € betragen statt wie bisher 53,40 €.

Auch von den Zusatzbeiträgen, die einige Krankenkassen bereits erheben, sind Studierende betroffen. Von den bisher erhobenen 53,40 Euro im Monat steigt der Beitragssatz in den meisten Fällen um acht Euro auf 61,40 Euro im Monat. Darauf macht das Verbraucherportal Krankenkassen.de aufmerksam. Besonders ärgerlich für viele Studenten ist, dass der Zusatzbeitrag ungefragt von ihrem Konto abgebucht wird. Nach Informationen von Krankenkassen.de haben DAK und KKH-Allianz bei vielen Studenten den Zusatzbeitrag bereits kassiert. Denn im Gegensatz zu den meisten Arbeitnehmern haben Studenten ihrer Kasse häufig eine Einzugsermächtigung erteilt. Damit kann diese auch den Zusatzbeitrag abbuchen. Studenten, die den Zusatzbeitrag sparen möchten, können eine Sonderkündigung einreichen. Dann wird der Zusatzbeitrag nicht fällig, auch wenn er rückwirkend erhoben wird oder sogar schon abgebucht wurde. Sie sollten sich allerdings beeilen. Bei der DAK und anderen Kassen läuft die Frist für Sonderkündigungen bald ab.