Bundestag und Bundesrat beschließen BAföG-Erhöhung
Die Studienbeihilfe für Studierende aus einkommensschwachen Familien wird dann rückwirkend zum ersten Oktober um zwei Prozent erhöht. Die Elternfreibeträge erhöhen sich um 3 Prozent, was nach Angaben des Bundesbildungsministeriums dazu führen wird, dass bis zu 60000 Studierende zusätzlich von dieser Unterstützung profitieren können. Die Kosten für die Ausbildungsförderung tragen weiterhin die Länder zu 35%, der Bund 65%.
Durchschnittlich erhöht sich das BAföG um 13€. Der BaföG-Höchstbetrag steigt von 648 auf 670 €. Wie früher auch, müssen die Studierenden am Ende des Studiums einen Teil des Geldes zurückzahlen, hierbei bleibt die Obergrenzen bei 10000 € bestehen. Allerdings fallen die Leistungsanreize weg. Bislang wurde Studierenden mit besonders guten Leistungen oder schnellen AbschlüssenTeile der Rückzahlungssumme erlassen. Der Bearbeitungsaufwand sei für die Ämter zu hoch. Der Nachweis über die Höhe der Mietkosten entfällt ersatzlos. Stattdessen wird der Mietkostenzuschuss als Pauschale erbracht, sofern eine eigene Wohnung unterhalten wird. Die Altersgrenze beim Beginn eines Master-Studium wird von bisher 30 auf 35 Jahre erhöht. Leistungsnachweise können nun auch nach dem ECTS (European Credit Transfer System) erbracht werden.
Außedem werden erstmals eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Die Gleichstellung hat für die Betroffenen zwei Seiten, nämlich Rechte und Pflichten. Einerseits werden künftig die Partnereinkommen bei der Berechnung der BAföG-Leistungen angerechnet, andererseits werden dem Paar auch die gleichen Freibeträge bei Einkommensberechnung, Darlehensrückzahlung und sonstigen Abzugsmöglichkeiten wie bei Ehegatten eingeräumt.
