„Deine Augen sahen mich, als ich noch nicht bereitet war…“ - EKD-Rat zur PID

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am heutigen Dienstag eine Erklärung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) verabschiedet. Die Mitglieder des Rates sprechen sich gemeinsam dafür aus, PID nicht gesetzlich zuzulassen.

Der Rat vertritt in seiner Stellungnahme die Auffassung, dass eine unbegrenzte Zulassung der PID das christliche Menschenbild in Frage stelle. Der Mensch sei demnach nicht sein eigener Schöpfer , sondern verdanke sein Leben Gott. Darin, dass jeder Mensch zum Gegenüber Gottes geschaffen ist, liegt die unableitbare, nicht verzweckbare Würde eines jeden Menschen begründet.“ Mit der Zulassung der PID ginge eine „Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben“ einher. Ein Leben mit Behinderung sei aber, so der Rat weiter, „in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes“ eingeschlossen.

Unter den Mitgliedern des Rates gibt es unterschiedliche Meinungen zur Bewertung von Fällen, in denen PID nicht zur Unterscheidung von behinderten und nicht behinderten Embryonen gehe, sondern die „Lebensfähigkeit und Lebensunfähigkeit“. Für solche Fälle, sollten Verfahren gefunden werden, um Eltern angemessen zu beraten und zu begleiten. Es müsse sichergestellt werden, dass ein Missbrauch des eröffneten Weges verhindert werde. Dieses halten einige der Mitglieder des Rates für ethisch vertretbar. Andere Ratsmitglieder lehnen auch diese Ausnahme ab.

Darüber hinaus räumt der Rat ein, „dass auch die Nichtzulassung der PID anderen Menschen nicht oder kaum Erträgliches zumuten kann“, betont aber indes: „Leben ist nicht durchgängig planbar. Leben lässt sich vor Leid nicht schützen. Nach christlichem Glauben hat sich Gott in Jesus Christus selbst dem Leid ausgesetzt und es auf sich genommen. Das bedeutet: Auch im Leid und beim Misslingen von Plänen und Hoffnungen ist Gott den Menschen nahe.“

Alle Mitglieder des Rates, so der Schluss der Stellungnahme, tragen die Erklärung, „in wechselseitigem Respekt für die jeweiligen Überzeugungen“ und verbinden dies mit einem Aufruf "in persönlicher Verantwortung eigene ethische Urteile zu bilden".

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf Erbkrankheiten sowie auf andere Merkmale untersucht. Mit dem Verfahren soll eine Weitergabe von Gendefekten verhindert werden. Derzeit wird über eine gesetzliche Neuregelung debattiert, weil der Bundesgerichtshof im Juli 2010 das bisherige Verbot gekippt hatte.

 PID - JA oder Nein? - Diskutiere mit!

Gegenposition

Bild von Christopher Hertwig

Votum des Rates

Bild von Steve Henkel

Ich empfinde das Votum des Rates als sehr umsichtig und bedacht.

Hier noch ein Link zu einem Artikel von Katrin Göring-Eckardt zu dem Thema.

http://goering-eckardt.de/detail/nachricht/gastbeitrag-in-der-thueringer...